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Senioren
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Presseerklärung der BAG Senioren FREIE WÄHLER zum Bericht der Rentenkommission 2026

Inhalte

Wie gehabt, sollen während einer Fußball Weltmeisterschaft wieder weitreichende Beschlüsse im Bundestag im Schatten der Fußballdiskussionen gefällt werden. 2026 sind Gesundheitskasse und Rente dran.

Falsche Zusammensetzung der Rentenkommission

Der Bericht der Rentenkommission 2026 (vergleiche dazu den Bericht von 2020) liegt nun vor. Die Bundesregierung hat diese neue Kommission eingesetzt, leider mit den Falschen. Die Kommission ist total falsch aufgestellt – um im Fußballbild zu bleiben: eine Fußballnationalmannschaft mit drei Junioren und exzellenten Nationalspielern aber nicht vom Fußball, sondern aus anderen Sportarten! Liebe Bundesregierung: Nagelsmann macht solche Fehler nicht, er beruft Fußballer in seinen Kader!

Historie

Der Bericht sagt nichts zur Historie der Rentenversicherung: Norbert Blüms berühmten Spruch „Die Rente ist sicher“ kennen vielleicht noch einige, die Zeiten der Beitragsüberschüsse sind in Vergessenheit geraten. Was ist mit den Geldern der Beitragszahler in den guten Jahren gemacht worden? Damals gab es viele Beitragszahler und wenig Rentner – enorme Überschüsse der Rentenkasse. Wo sind diese geblieben? Der Bund schuldet diese der Rentenkasse – den Beitragszahlern und Rentenempfängern insgesamt weit über 950 Milliarden Euro!

Rentenkasse ist kein Schattenhaushalt

Die Bundesregierung bedient sich seit vielen Jahren aus den Rentenkassen, und zahlt viel zu wenig in die Rentenkasse für die von ihm der Rentenkasse aufgebürdeten versicherungsfremden Leistungen. Der Bund zahlt lediglich die von der Deutschen Rentenversicherung verauslagten versicherungsfremden Leistungen zurück, und das nicht mal in der gesamten Höhe. So entsteht die Rentenlücke!

Dieses Vorgehen rügt der Bundesrechnungshof seit vielen Jahren aber dazu KEIN Wort der Kommission! Versicherungsfremde Leistungen sind strikt von der Rentenkasse zu trennen.

Beitragsgerechtigkeit

Das, was hier jetzt eine Reform der Rentenversicherung sein soll, ist keine umsetzbare echte Reform für die Renten-Beitragszahler. Und schon gar nicht für die Menschen die in ihrem Leben 40 bzw. 45 Jahre lang hart gearbeitet haben.

Die haben viel Geld (Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam) in die Rentenkasse einbezahlt- Sie werden aber als Verursacher der finanziellen Schieflage der Rentenkasse dargestellt.

Mal vereinfacht nachgerechnet, was ein Beitragszahler in die Rentenkasse monatlich im Laufe der 45 Jahre einbezahlt, gerechnet vom Durchschnittseinkommen. Jeden Monat zahlen die Beitragszahler 372 Euro und Arbeitgeber 372 Euro in die gesetzliche Rentenkasse ein, zusammen also 744 Euro. Das ergibt nach 45 Jahren bzw. 540 Monaten die Summe von 401.760 Euro – ohne Zinsen.

Und wenn man das noch mit 2 % per anno verzinst, ergibt das durch den Zinseszins Effekt über 600.000 Euro.

Jetzt kann es sich jeder Beitragszahler mal selbst errechnen, bei wie viel Rente er/sie wie viele Jahre Rentenzahlungen davon bekommen kann.

Gemäß dem Bundesverfassungsgericht Urteil 28.02.1980 (1 BvL 17/77 u.a.) Rente ist Eigentum – Rentenansprüche stehen unter dem Schutz der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG).

Kapitaldeckung

Wie haben die Regierungen das Geld der Entnahmen aus den 50ern und 60ern angelegt? Mit Zins und Zinseszins dieser Entnahmen wäre die Generationengerechtigkeit erfüllt! Andererseits, wenn man sieht, wie manche aus der Regierung mit Geld umgehen, ist die nächste Pleite von Pensionskassen in Sicht und wie viel ist das heute eingezahlte Kapital zum Zeitpunkt der Auszahlung noch wert? Für eine 1950 abgeschlossene Lebensversicherung im Auszahlungswert eines Hauses in Niederbayern konnte man sich zum Auszahlungszeitpunkt nicht einmal ein Auto leisten.

Mehr Beitragszahler

Aus Beitragszahlern werden später auch Beitragsempfänger. Kurzfristig bringen mehr Beitragszahler zwar Geld in die aktuelle Kasse, in späteren Jahren ist dieser Effekt verpufft – aber das interessiert die Dilettanten der aktuellen Rentenkommission offenbar nicht.

Erhöhung des Eintrittsalters

Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist der Inbegriff unsozialer Politik. Wenn die Mitglieder dieser Kommission in hohem Alter noch tätig sind und so mancher Politiker über 70 noch Ämter ausübt, gilt dies nicht für alle Arbeitenden! Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 oder gar 70 Jahre können die meisten Vollerwerbstätigen aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten.

Viele Menschen müssen aus gesundheitlichen Gründen mit 65 Jahren oder früher Ihren Beruf oder Tätigkeit aufgeben. Wer dann vorzeitig in Rente gehen muss und nicht bis zum 68 Lebensjahr arbeitet, dem werden pro Monat 0,3 % der zustehenden Rente in Abzug gebracht. Das sind dann für 36 Monate immerhin ein Abzug von 10,8 % des Rentenbetrages – bis zum Lebensende.

Fazit:

Als ehemaliger Mathematiklehrer an einem Gymnasium in Bayern hätte ich diesen Bericht der Kommission als Facharbeit zur Versicherungsmathematik letztlich mit „Mangelhaft“ bewertet – trotz der vielen Professoren in der Kommission.


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4 junge Menschen Kopf an Kopf aneinander gelehnt, lächeln in die Kamera.

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