FREIE WÄHLER BAG Senioren Gesundheit, Pflege und Soziales zum geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

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Am Rande der Landesdelegiertenversammlung der FREIEN WÄHLER Bayern haben sich der Vorsitzende der FW-Bundesarbeitsgemeinschaft Senioren, Walter Bertl, und die Sprecherin der Senioren für Gesundheit, Pflege und Soziales, Annette Walter-Kilian, über das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ausgetauscht. Die BAG sieht durch die geplanten Einsparvorhaben die Gesundheitsversorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich als gefährdet an. Einsparpotenziale sollten insbesondere durch die vollständige Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen wie der Kostenübernahme für Bezieher von Grundsicherung realisiert werden.
Annette Walter-Kilian, Sprecherin der Senioren für Gesundheit, Pflege und Soziales sieht dringenden Korrektur- und Ergänzungsbedarf: „Falls dieses Gesetz so wie im Entwurf beschrieben durch Bundestag und Bundesrat umgesetzt würde, wäre unsere Gesundheitsversorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich extrem gefährdet. Der Fachkräftemangel im gesamten Gesundheitswesen würde beflügelt, unsere Krankenhausversorgung wäre gefährdet und unsere ambulante Versorgung inklusive der ärztlichen und der Heilmittelerbringer würde deutlich eingeschränkt, was existenzgefährdend für diese Bereiche wäre.“
Die BAG lehnt eine einseitige Mehrbelastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Steigende Zuzahlungen für verschriebene Medikamente in der Apotheke, die Streichung der Hautkrebsvorsorge ohne Symptome sowie weitere Einsparungen in der psychotherapeutischen Versorgung müssen deshalb gestoppt werden. Eine Beitragsstabilität in der GKV kann nach Ansicht von Bertl und Walter-Kilian nur durch einen Stopp der Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen erreicht werden.
Walter Bertl sieht den Bund in der Finanzierungsverantwortung: „30 Prozent des von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagenen Einsparvolumens entfallen auf versicherungsfremde Leistungen. Würde der Bund die Kosten für die Versicherung der Grundsicherungsempfänger erstatten, wäre die GKV um rund 12 Mrd. Euro entlastet. Bislang tragen die gesetzlich Versicherten diese versicherungsfremden Leistungen allein. Derzeit zahlt der Bund 144 Euro pro Kopf und Monat. Ein kostendeckender Beitrag müsste jedoch bei mehr als 400 Euro liegen. Für uns ist klar, dass der Bund versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanzieren muss.“
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