Weibliche Genitalverstümmlungen in Deutschland bekämpfen

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Im Namen der Menschlichkeit und im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft FREIE WÄHLER Frauen fordere ich alle Bundesbürger auf, hinzusehen und zu handeln. Diese Verbrechen müssen geahndet und betroffene Frauen und Mädchen müssen dabei unterstützt werden, sich zu wehren und die nächsten Generationen vor so viel Grausamkeit zu schützen.
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die keinerlei medizinische Gründe hat. Weltweit sind bis 2030 rund 68 Millionen Mädchen, meist unter 15 Jahren, gefährdet. Der Eingriff erfolgt in der Regel ohne Betäubung mit Rasierklingen oder Messern unter unhygienischen Bedingungen. Die Folgen sind heftig: starke Schmerzen, Blutverlust, Probleme beim Wasserlassen, Zysten, Infektionen, Unfruchtbarkeit, psychische Schäden, Verlust des sexuellen Empfindens und lebensgefährliche Komplikationen bei Geburten bis hin zu Totgeburten.
Die WHO unterscheidet vier verschiedene Methoden der Verstümmelung: Bei Typ I, der Klitoridektomie, wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. Bei Typ II, der Exzision, werden die Klitoris und die kleinen Schamlippen entfernt, manchmal auch die großen Schamlippen. Bei Typ III, der Infibulation, wird die Vaginalöffnung verengt, indem die Schamlippen beschnitten und zusammengenäht werden – oft nach Entfernung der Klitoris. Typ IV fasst alle anderen schädigenden Eingriffe ohne medizinischen Grund zusammen, wie Einstechen, Durchbohren, Einschneiden oder Verätzen.
FGM ist Ausdruck von Geschlechterungleichheit und darf nicht mit Tradition oder Kultur gerechtfertigt werden. In Deutschland ist sie nach § 226a StGB strafbar, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Wir müssen Betroffene schützen und aufklären, um diese Praxis konsequent zu beenden.
Sissy Schafferhans, BAG FREIE WÄHLER Frauen
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