Luxushotel für Flüchtlinge und Grundsicherung für ausländische Straftäter: Wo bleibt der Respekt vor dem Steuerzahler?

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Zwei aktuelle Vorgänge werfen ein Schlaglicht auf den Umgang des Staates mit öffentlichen Mitteln. In Hamburg-Harburg dient, das erst im Mai eröffnete Designhotel „The Niu Quay“, seit dem 1. September als vorübergehende Unterkunft für rund 340 Flüchtlingen. Es ergeben sich dabei Kosten von rund 30.000 Euro täglich, 900.000 Euro monatlich und 11 Millionen jährlich.
Parallel sorgt die fortgesetzte Zahlung von Grundsicherung an 148.311 per Haftbefehl gesuchte Personen für breite öffentliche Kritik. Jobcenter erhalten die Information über offene Haftbefehle nicht; ein geplanter Datenaustausch zwischen Leistungs- und Sicherheitsbehörden ist noch nicht umgesetzt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas steht deshalb unter Druck, weil der angekündigte Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch bislang aussteht. Von den gesuchten Personen besaßen 88% nicht die deutsche Staatsbürgerschaft (Stand 2025).
Holger Riedelbauch, Vorsitzender FREIE WÄHLER Bundesfachausschuss Wirtschaft, sagt: „Der Respekt vor den Steuerzahlern geht verloren, wenn Bund oder Länder wie in den beiden Fällen derart fahrlässig mit öffentlichen Mitteln umgehen. Man kann den Bürgern nicht erklären, dass ihre hart erarbeiteten Steuermittel verschwendet werden, während gleichzeitig Polizisten und Krankenschwestern wegen explodierenden Mieten aus den Innenstädten gedrängt werden. Besonders schwer wiegt es für diese Personengruppen, wenn für Flüchtlinge komfortable Unterkünfte bereitgestellt werden, die man sich selbst nicht mehr leisten kann.
Riedelbauch und die FREIEN WÄHLER sehen die beiden Fälle deshalb nicht als isolierte Ausnahmefälle, sondern als Symptom einer aus dem Gleichgewicht geratenen Finanzpolitik. Trotz Rekordsteuereinnahmen zeichnet sich für 2027 ein Bundeshaushalt ab, der einschließlich Sondervermögen zu gut einem Drittel aus Neuverschuldung besteht. Deutschland hat kein Einnahme-, sondern ein massives Ausgaben- und Prioritätenproblem. Notwendig ist deshalb ein konsequenter Kurswechsel: ideologische und entbehrliche Subventionen müssen abgebaut und freiwillige internationale Zahlungen deutlich strenger geprüft werden. Im Sozialbereich bedarf es konsequenter Sanktionen, wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden. Grundsätzlich müssen Steuermittel wieder verstärkt dort eingesetzt werden, wo man sie erwirtschaftet: für Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Entlastung der Steuerzahler und Zukunftsinvestitionen in Deutschland.
Stefan Hohmann, Mitglied im Bundesfachausschuss, fordert zudem eine offene und sachliche Debatte über die Folgekosten verfehlter Zuwanderung. „Wer auf die hohen Ausländeranteile bei Grundsicherung und die Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinweist, problematisiert nicht Menschen, sondern Fehlsteuerungen im System. Gerade wenn Leistungen in erheblichem Umfang für Personen erbracht werden, die selbst kaum oder gar nicht einzahlen, muss darüber gesprochen werden dürfen – nüchtern, faktenbasiert und ohne reflexhafte ideologische Einordnung.
Die jüngsten verfügbaren 2026er Zahlen zeigen hier ein deutliches Bild: Im April lag die SGB-II-Quote bei deutschen Staatsbürgern bei nur 5,2 Prozent. Vergleicht man diese Quote mit Hauptzuwanderungsländern seit der Flüchtlingskrise 2015, ergeben sich erheblich höhere Zahlen. So waren Iraker (34,4%) 6,6-mal, Afghanen (45,7%) 8,8-mal, Syrer (47,5%) 9,1-mal und Ukrainer (52,1%) sogar 10-mal so häufig auf Grundsicherung angewiesen wie deutsche Staatsangehörige.
Zugleich entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch erhebliche Folgekosten und sorgen für eine finanzielle Schieflage: Für Grundsicherungsempfänger deckt die staatliche Pauschale nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Gesundheitsausgaben.
Die Politik muss daher Anreize für Zuwanderung schaffen, die Deutschland nützt. Dies ist angesichts der ausgeführten Zahlen in keiner Weise zu erkennen“.
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