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Landwirtschaft
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Christine Singer begrüßt Öffnung der EU-Öko-Verordnung

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Straßburg, 17. Dezember 2025. Die Europäische Kommission hat kürzlich die Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung vorgestellt. Auslöser ist das sogenannte Herbaria-Urteil, das Anpassungen im Basisrechtsakt erforderlich macht. Die Europaabgeordnete Christine Singer (FREIE WÄHLER) begrüßt diesen Schritt und sieht darin eine Chance, den Öko-Landbau fachlich zu stärken und praxisnahe Lösungen zu verankern. „Hohe Bio-Standards bleiben unser Anspruch. Gleichzeitig müssen sie so gestaltet sein, dass die Öko-Betriebe diese auch umsetzen können“, betont Singer.

Singer bedauert, dass der Weidezugang als Schlüsselelement des Öko-Landbaus zu den Punkten gehört, die die Kommission aktuell nicht in die Initiative aufgenommen hat.

Die Kommission hat in ihrem Fahrplan angekündigt, die Klärung von Ausnahmeregelungen für den Zugang zu Weideland durch die Überprüfung der FAQs zur Öko-Gesetzgebung bis Juni 2026 zu überarbeiten.

Singer unterstützt diesen Ansatz und setzt hier auf eine praktikable Ausgestaltung der EU-Öko-Verordnung, dass jeder Bio-Betrieb Weidegang praktizieren und über ein einzelbetriebliches Weidekonzept verfügen muss. Gleichzeitig gibt es sachliche Gründe, dass eine vollumfängliche Weidehaltung nicht für alle Tiergruppen umsetzbar ist, etwa aufgrund der betrieblichen Lage, stark befahrener Verkehrswege oder behördlicher Auflagen in Wasserschutzgebieten.

Diese Betriebe sollen anhand eines Konzepts aufzeigen, wie das Weidemanagement weiterentwickelt werden kann und welche Tiergruppen tatsächlich auf die Weide gehen.

Für Singer ist entscheidend, dass diese Betriebe trotzdem Teil des Öko-Landbaus bleiben können. Singer hatte gehofft, dass die Kommission als Voraussetzung dafür akzeptiert, dass mindestens eine Tiergruppe die Weidevorgaben vollständig erfüllt und allen Tieren ständiger Zugang zu geeignetem Freigelände angeboten wird. „Das wäre ein ehrlicher, fachlich sauberer Ansatz, der die Weidehaltung stärken, statt schwächen würde. So könnten hohe Standards mit einer praktikabel umgesetzt werden, und den Betrieben würde zugetraut, verantwortungsvoll zu planen“, so Singer.

Die Folgen der bislang sehr strikten Auslegung der Weidevorgaben sind bereits deutlich sichtbar. Allein in Bayern sind im Jahr 2025 nach Angaben aus der Praxis über 300 Betriebe aus dem Ökolandbau ausgestiegen, weil sie die Anforderungen an die Weidehaltung nicht mehr erfüllen konnten. Wenn hier keine praktikablen Lösungen gefunden werden, drohen in den kommenden ein bis zwei Jahren weitere Betriebsaufgaben.

Singer begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen Anpassungen in der Geflügelaufzucht: „Statt Freiluft ab Tag 1 gilt künftig: Freiluft erst, wenn die Tiere ausreichend befiedert und stabil genug sind. Tierschutz braucht Hausverstand.“ Nach aktueller Rechtslage müssten Aufzuchtställe schon für Küken ab dem ersten Lebenstag Zugang zum Freigelände bieten, selbst wenn diese aus Tierschutzgründen noch nicht ins Freie dürfen. Küken dürfen mit ihrem Flaumgefieder nicht nass werden und sollten in den ersten Lebenstagen unbedingt im Stall bleiben, um Temperaturschwankungen und Krankheitsrisiken zu vermeiden.

Ein weiterer Punkt, der vielen Bio-Mastgeflügelhaltern schwer im Magen liegt, ist die derzeitige Auslegung der Kommission, wonach pro Betrieb nur ein Stall mit maximal 1.600 m² zulässig sein soll. Viele Betriebe arbeiten jedoch seit Jahren mit mehreren räumlich getrennten, tierzahlbegrenzten Ställen, ein System, das sich bewährt hat, tierwohlgerecht ist und betriebliche Stabilität und Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Singer sieht in der geplanten Lockerung einen wichtigen Schritt für die Praxis. „Wenn wir diese Strukturen verbieten, müsste ein Großteil der Bio-Geflügelmäster aufgeben. Das wäre ein Rückschritt für den Ökolandbau in ganz Europa und fachlich nicht begründbar. Daher ist es der richtige Schritt der EU-Kommission, die strenge Auslegung von einem Stall pro Betrieb zu lockern. Mehrere eindeutig getrennte Ställe innerhalb einer Produktionseinheit müssen zulässig bleiben“, hebt Singer hervor.

Zudem begrüßt Singer die geplanten Änderungen bei den tiergesundheitsbezogenen Vorschriften: „Besonders begrüße ich, dass die Wartezeiten nach allopathischen tierärztlichen Behandlungen realitätsnäher gestaltet werden sollen. Das stärkt Tiergesundheit, Tierwohl und die Handlungsfähigkeit der Betriebe – ohne den Bio-Grundsatz zu verwässern.“

Singer bringt es auf den Punkt: „Jetzt ist der Moment, Bio wirklich zu stärken.“ Mit der Öffnung der EU-Öko-Verordnung sieht Singer die Chance, den Öko-Landbau zu modernisieren, ohne seine Grundprinzipien infrage zu stellen: „Wenn wir wollen, dass der Öko-Landbau weiter wächst, brauchen wir Regeln, die zu den Betrieben passen. Hohe Standards und praktischer Sachverstand schließen sich nicht aus: sie gehören zusammen. Das bedeutet auch eine praktikable Lösung für die Weidepflicht.“


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