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FREIE WÄHLER zur Wahlrechtsreform: Bürgerwille muss weiterhin im Parlament abgebildet sein

 

FREIE WÄHLER zur Wahlrechtsreform: Bürgerwille muss weiterhin im Parlament abgebildet sein

Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER




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Die FREIEN WÄHLER sehen im aktuellen Vorschlag der Ampelkoalition zur geplanten Wahlrechtsreform die Gefahr, dass es künftig „verwaiste Stimmkreise“ ohne Vertreter im Bundestag geben könnte. Direkt gewählten Kandidaten unter gewissen Umständen den Einzug ins Parlament zu verweigern und gleichzeitig aus Sicht des Wählers willkürlichen Listenkandidaten den Einzug zu ermöglichen, sei demokratisch fragwürdig und würde die Akzeptanz von Wahlergebnissen reduzieren, so der Bundesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Hubert Aiwanger. Es sei auch zu vermuten, dass das neue Wahlrecht vor allem den Grünen nutzen solle, so Aiwanger.  Die Reduzierung der Sitze ist allerdings aus Sicht der FREIEN WÄHLER längst überfällig. Die FREIEN WÄHLER warnen jedoch, dass durch die geplante Neuregelung Wahlkreise ohne direkten Vertreter im Bundestag entstehen könnten. Hier sieht die Partei ein großes Akzeptanzproblem und setzt sich deshalb nach der Formel „aus 3 mach 2“ für eine Reduzierung der Direktstimmkreise ein.

Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER: „Wir sind uns alle einig, dass der Bundestag wieder kleiner werden muss. Allerdings darf dies nicht zu Lasten des Bürgerwillens gehen. Die Umbenennung der Zweitstimme in Hauptstimme, verlagert die Aufmerksamkeit zu stark von den Wahlkreiskandidaten auf die Listenplätze. Gleichzeitig können Wahlkreise ohne direkten Vertreter entstehen. Damit fehlt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ein wichtiger Ansprechpartner und Fürsprecher. Bevor es zu solchen ‚verwaisten‘ Wahlkreisen kommt, setzen wir FREIE WÄHLER auf eine Vergrößerung und vernünftige Reduzierung der Wahlkreise.“

Bereits vor der Bundestagswahl 2021 sprachen sich die FREIEN WÄHLER dafür aus, nach der Formel „aus 3 mach 2“, die Zahl der Direktstimmkreise von derzeit 299 auf 200 zu reduzieren. Dadurch entstünde genügend Spielraum, um auch künftig das Wahlergebnis über Überhang- und Ausgleichsmandate exakt parlamentarisch abzubilden und jeden direkt gewählten Kandidaten auch in den Bundestag einziehen zu lassen. Damit könnte das jetzige allgemein bekannte und bewährte Wahlsystem beibehalten und gleichzeitig Steuergeld durch einen kleineren Bundestag gespart werden, ohne parteipolitische Spielchen zum Nutzen vor allem der Grünen. 

„Die Vergrößerung der Direktstimmkreise ist in Zeiten der technischen Möglichkeiten der Digitalisierung immer noch besser, als über eine Kappungsregelung einigen Direktgewählten den Sitz vorzuenthalten. Die Wahlrechtsreform darf nicht zu weiteren Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung führen. Nachdem die Reformen jahrelang verschlafen worden sind, brauchen wir jetzt keine weiteren Übersprungshandlungen, sondern einen verfassungsgemäßen Reformvorschlag, welcher auch zukünftig den Bürgerwillen im Bundestag abbildet“, so Aiwanger weiter