In diesem Jahr werden bundesweit wieder über 60.000 Schöffen gewählt. Da in vielen Kommunen jedoch Freiwillige für den Posten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für Strafprozesse fehlen, fordern die FREIEN WÄHLER die 1974 eingeführte Altersbegrenzung für Schöffen abzuschaffen. Damit das Schöffenamt generell attraktiver wird, muss breitenwirksamer für dieses wichtige Amt geworben werden.
Manfred Petry, stellvertretender Bundesvorsitzender FREIE WÄHLER: „Damit im Schöffenamt ein repräsentativer Schnitt unserer Gesellschaft abgebildet ist, müssen wir besonders junge Menschen stärker von diesem Ehrenamt überzeugen. Während bei der Vertretung von Frauen gute Fortschritte gemacht wurden, sind gewerbliche Arbeitnehmer und Personen unter 40 Jahren deutlich unterrepräsentiert. Gleichzeitig haben wir viele vertrauensvolle Menschen, die aufgrund der willkürlichen Altersgrenze von 70 Jahren nicht wieder antreten dürfen. Die Altersbegrenzung, wonach Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden, nicht zum Schöffenamt berufen werden können, ist unsere Ansicht nach mit europäischem und deutschem Recht unvereinbar. Gerade in der aktuellen Situation, wo in vielen Kommunen tausende Schöffen fehlen, brauchen wir die kurzfristige Aussetzung der willkürlichen Altersbegrenzung bei der Berufung von Schöffen in Strafsachen.“
Der Mangel an Freiwilligen in vielen Kommunen ist nach Ansicht der FREIEN WÄHLER besonders auf die fehlende Informationspolitik zurückzuführen. Damit alle Gruppen der Gesellschaft nach Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtig werden, muss auch die Werbung für das Amt in den Zielgruppen verstärkt werden. Damit die Sichtbarkeit vor allem bei jungen Menschen erhöht wird, setzen die FREIEN WÄHLER auf einen Ausbau von Informationsportalen, wie dem YouTube Kanal Schöffen-TV. Insbesondere der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter muss finanziell gestärkt werden, damit eine begleitende Kommunikation und Werbung für dieses wichtige Ehrenamt auf der Höhe der Zeit möglich werden.
Sorge bereiten Petry auch die zunehmenden Versuche von rechtsradikalen Gruppierungen eigene Leute in das Schöffenamt wählen zu lassen, um so Gerichtsverhandlungen beeinflussen zu können. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass ehrenamtliche Richter auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Die aktuelle Mangelsituation darf nicht dazu führen, dass rechtsextreme Gruppen und Parteien durch die gezielte Positionierung ihre Leute es schaffen, dass Recht in ihrem Sinne gesprochen wird. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich bundeseinheitliche Vorgaben für die Ernennung und Abwahl von Schöffen. Verfassungstreue kann dabei keine ‚Kann-Bestimmung‘ sein“, so Petry weiter.