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FREIE WÄHLER planen juristische Prüfung der EU-Verschuldung

 

FREIE WÄHLER planen juristische Prüfung der EU-Verschuldung

Treffen der Landesvorstände in Kassel. Erneut wurde ein klares Zeichen gegen die Verschuldung auf EU-Ebene gesetzt.




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Kassel, 25.09.2020. Der EuGH soll nach dem Willen der FREIEN WÄHLER die Rechtmäßigkeit der geplanten Verschuldung der EU prüfen. Der europäische Rat hatte eine Verschuldung der EU in Höhe von 750 Mrd. Euro beschlossen, die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Mitgliedstaaten steht noch aus. Die FREIEN WÄHLER planen, eine juristische Prüfung durch den EuGH zu erwirken.

Parteivorsitzender Hubert Aiwanger dazu:

„Der EU war bisher eine Verschuldung verboten. Die wirtschaftlichen Probleme vieler Volkswirtschaften, verstärkt durch Corona, dürfen in unseren Augen nicht dazu benutzt werden, diesen Grundsatz aufzugeben und in großem Stil in eine Verschuldung der EU zu laufen. Die solide wirtschaftenden Staaten dürfen nicht in Dauerhaftung genommen werden für bekannte Strukturschwächen und Reformstau in Südeuropa. Das schadet dem europäischen Gedanken.“ 

Der Europäische Rat hatte auf den Vorschlag der Europäischen Kommission hin das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. Euro beschlossen. Um die Folgen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen soll die EU Anleihen aufnehmen. Die vorgeschlagene Verwendung der Gelder ist jedoch kaum auf die Pandemie bezogen.

„Laut Rats-Vorschlag sollen 672,5 der 750 Mrd. Euro in die Recovery and Resilience Facility (RRF) fließen. Die ersten 70% davon werden in den ersten Jahren nach den Kriterien BIP, BIP/Kopf und Arbeitslosenquoten der Jahre 2015 - 2019 vergeben. Sie haben damit keinen Bezug zu Corona, sondern belohnen die Länder, die in den letzten Jahren Reformen verschlafen haben.“ so der Europaabgeordnete der FREIEN WÄHLER Engin Eroglu.

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des Beschlusses infrage gestellt: „Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in die­sem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität ist es unsere Pflicht, die Entscheidungen der EU an der Stelle zu hinterfragen. Dies gilt umso mehr, wenn deren Entscheidungen die Generationengerechtigkeit betreffen, da eine Belastung durch diese Schulden bis 2058 angesetzt ist. Bei solchen Aktionen sorgen wir uns um die Zukunft einer soliden EU“ stellt Aiwanger klar.

Ergänzend fügt Eroglu hinzu:

Ich möchte damit auch meinem Wählerauftrag gerecht werden und unserem Europawahlprogramm folgen. Wir haben uns immer gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden und gegen jeden Trippelschritt in deren Richtung eingesetzt.“