2017 unterzeichnete Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Umsetzung dieser sogenannten Istanbul-Konvention schreitet allerdings zu langsam im Vergleich zur zunehmenden Gewaltkriminalität voran.
2023 stieg die Zahl von häuslicher Gewalt allein um 5,6 Prozent. 70 Prozent der Opfer waren weiblich. Fast jeden zweiten Tag wurde eine Frau durch ihren Partner oder Expartner getötet, wie dem Bericht 2023 des Bundeskriminalamtes zu entnehmen ist.
Dringende Maßnahmen wie die Schaffung einheitlicher Vorgaben für die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen stehen aus.
Eine bittere Wahrheit für alle vor häuslicher Gewalt fliehende und hilfesuchende Frauen mit Kindern, die keinen Platz in Schutzräumen oder Frauenhäusern finden. Einen Rechtsanspruch darauf, gibt es auch nicht.
Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes für gewaltbetroffene Personen könnte endlich entscheidende rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um den Schutz von Opfern zu stärken und die Unterstützungssysteme zu verbessern. Allerdings darf mit einer Verabschiedung dieses Gesetzes frühestens 2025 gerechnet werden.
„Wenn die Lebenssituation gewaltbetroffener Frauen wirklich verbessert werden soll, müssen die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention ernsthafter als bisher umgesetzt werden“, so Silvia Zschocke, stellvertretende Bundesvorsitzende FREIE WÄHLER Frauen.