Wolfsschutzstatus gesenkt: EU-Parlament gibt grünes Licht für praxisnahes Management – Ein Befreiungsschlag für unsere ländlichen Regionen!

 

Wolfsschutzstatus gesenkt: EU-Parlament gibt grünes Licht für praxisnahes Management – Ein Befreiungsschlag für unsere ländlichen Regionen!

Christine Singer, Europaabgeordnete FREIE WÄHLER




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Straßburg, 08.05.2025. Heute hat das Europäische Parlament für die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gestimmt. Künftig gelten Wölfe nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang IV), sondern als „geschützt“ (Anhang V). Damit wird endlich der Weg für ein praxistaugliches Wolfsmanagement geebnet. Der Rat der Mitgliedstaaten hatte den Vorschlag der Kommission bereits unterstützt – die neue Rechtsvorschrift kann nun in wenigen Wochen in Kraft treten.

Christine Singer, Europaabgeordnete der FREIE WÄHLER, begrüßt den Beschluss ausdrücklich:

„Nach Jahren, in denen Landwirte mit Wolfsrissen, verängstigten Herden und wachsendem Druck alleingelassen wurden, bekommen sie endlich die Rückendeckung, die sie verdienen. Es war längst überfällig, dass die Politik den Mut aufbringt, den Schutzstatus des Wolfes an die Realität anzupassen.“

Mit mehr als 20.000 Wölfen in Europa und einer stetig wachsenden Population hat sich die Art vom bedrohten Wildtier zur ernsten Herausforderung für Weidetierhalter, Biodiversität und den ländlichen Raum entwickelt. Für viele betroffene Regionen ist es bereits „fünf nach zwölf“.

„Ein gezieltes Wolfsmanagement ist kein Bruch mit dem Naturschutz, sondern eine notwendige Maßnahme, um unsere Kulturlandschaften, Almen und Weideflächen dauerhaft zu erhalten. Wer Weidetiere schützen will, muss auch bereit sein, Verantwortung im Umgang mit großen Beutegreifern zu übernehmen. Mit dem heutigen Beschluss beenden wir eine jahrelange politische Blockade – jetzt braucht es entschlossenes Handeln daheim. Es liegt jetzt an den Mitgliedstaaten, die neuen Spielräume klug zu nutzen und tragfähige Lösungen auf den Weg zu bringen,“ betont Singer.

Die neue Rechtsgrundlage ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Handlungssicherheit für die betroffenen Regionen.